Bodenordnung / Umlegung
Die Bodenordnung ist das unverzichtbare Bindeglied zwischen den in Bebauungsplänen vorgegebenen Nutzungsabsichten und deren Verwirklichung in konkreten Bauvorhaben. Durch Umlegung, vereinfachte Umlegung oder entsprechende privatrechtliche Bodenordnung werden Grundstücke erst so gestaltet, dass ihre Bebaubarkeit erreicht wird.
Unsere typischen Leistungsbausteine sind:
- Beratung in Fragen der amtlichen Umlegung und der vereinfachten amtlichen Umlegung,
- Beratung bei freiwilligen Bodenordnungsverfahren und sog. vereinbarten amtlichen Umlegungen unter Berücksichtigung städtebaulicher Verträge,
- Entwicklung maßgeschneiderter Modelle einer freiwilligen Umlegung,
- Vermessungstechnische Abwicklung,
- Geschäftstellentätigkeit/ Umlegungsausschuss
- Einsatz des Programmsystems ABO
Die Gemeinden können gemäß § 46 BauGB dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur die Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen sowie die zur Durchführung der Umlegung erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben übertragen. Sowohl die Übernahme der Geschäftsstellentätigkeit für die Umlegungsausschüsse als auch die vermessungs- und katastertechnische Bearbeitung von Umlegungsverfahren gehören zum Arbeitsumfang. Die durchgeführten Umlegungsverfahren schlossen ebenfalls die Erstellung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis, den Entwurf der Umlegungskarte, sowie des Umlegungsverzeichnisses aber auch Regelungen nach § 76 BauGB ein. Die Arbeiten werden durch Einsatz des Programmsystems "ABO - Automatisierte Bodenordnung" sowie Einsatz verschiedener CAD-Systeme unterstützt und können daher wirtschaftlich durchgeführt werden.